Auftragnehmer
Tanja Wiert Fit & Aktiv Fitness-, Ernährungs- und Entspannungstraining ist eine gewerberechtlich -WKO, Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe- geregelte, österreichische Dienstleisterin. Die gewerberechtliche Befähigung lautet: „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen“, sowie Nahrungs- und Ernährungsinformation: „Erteilung von Informationen über Zusammensetzung von Nahrungsmitteln, wie Gehalt an Vitaminen, Spurenelementen, Fett und Fettsäuren, Kalorien und dergleichen mit Ausnahme der den Ärzten, der dem reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberater, eingeschränkt auf Ernährungsberatung, oder den zur berufsmäßigen Ausübung des Diätdienstes und ernährungsmedizinischen Beratungsdienstes berechtigten Personen vorbehaltenen individuellen Beratung von Kranken und deren Angehörigen bzw. Gesunden oder unter besonderer Belastung stehenden Personen oder Personengruppen.“ Die Leistungen werden schwerpunkmäßig in Bereichen Fitness, Sport, Ernährung, Entspannung angeboten und erbracht. Der Tätigkeitsbereich diverser Trainerberufe liegt in der Prävention gesunder Menschen. Die Behandlung und Betreuung kranker Menschen ist ausschließlich Ärzten, sowie gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten.

Auftraggeber
Auftraggeber ist eine juristische- oder natürliche Person, welche den Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in den Bereichen Fitness, Sport, Ernährung, Entspannung beauftragt und die dafür entstehende Zahlungspflicht auf sich nimmt.

Auftragsumfang
Die Vereinbarungen zur Leistungserbringung können mündlich und/oder schriftlich zustande kommen.

Stillschweigen & Geheimhaltungspflicht
Bei der Leistung verpflichtet sich der Auftragnehmer, Daten und Informationen bezüglich des Auftraggebers und/oder seiner Kunden, welche persönliche und gesundheitliche Informationen darstellen, bis auf die für jeden zugänglichen, öffentlichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, sowie die sich auf den Auftraggeber beziehenden, gesetzlichen Datenschutzvorschriften einzuhalten, solche Daten und Informationen ohne diesbezügliche schriftliche Genehmigung des Auftraggebers Dritten nicht bekannt zu machen und zu eigenen Zwecken nicht zu verwenden. Der Auftragnehmer haftet für die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen und für die sich daraus ergebenden Schäden. Der Auftragnehmer haftet auch für die Einhaltung der obigen Verpflichtungen durch seine eventuellen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

Haftung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Verantwortung für die Folgen aufgrund der, durch die Dienstleistung des Auftragnehmers getätigten Aktivitäten, ausschließlich von ihm getragen wird. Nach der per Honorarzahlung bestätigten Leistungserbringung, bleibt die Haftung des Auftragnehmers unberührt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verletzungen und deren Folgeschäden oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, die der Auftraggeber durch die Dienstleistung erleidet. Zur physischen - körperlichen und gesundheitlichen – Verfassung, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können, verpflichtet sich der Auftraggeber. Trotz der zumutbaren, höchsten Sorgfalt, kann der Auftragnehmer keine Verantwortung für nicht ersichtliche und vorab nicht bekannt gegebene Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen übernehmen. Im Falle solcher Einschränkungen konsultieren Sie vor Trainingsbeginn Ihren Arzt oder Therapeuten, um abzuklären, welches Training Sie mit welcher Intensität betreiben können, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Der Auftragnehmer ersucht alle Trainingsgäste, das Training stets nach den individuellen physischen Fähigkeiten auszurichten und den Empfehlungen des Auftragnehmers zu folgen. Die Haftung für Schäden aus Überforderung oder Überanstrengung kann daher in keinem Fall übernommen werden. Ebenfalls lastet dem Auftragnehmer bei allgemeinen Sportverletzungen und Unfällen keinerlei Haftung an. Der versicherungstechnische Schutz des Auftraggebers liegt nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers und kann somit auch keine Vorbedingung zur Erbringung der Dienstleistung sein. Die rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgerungen eventueller Verletzungen während und durch die Dienstleistung lasten ausschließlich dem Auftraggeber an.       

Der Auftragnehmer handelt bei seiner Leistungserbringung mit der ihm zumutbaren höchsten Sorgfalt und fachlichen Kompetenz. Die zivilrechtliche Haftung des Auftragnehmers (gleich ob im vertraglichen Rahmen, oder außerhalb dieses Rahmens) für die erbrachten Leistungen kann unter keinen Umständen den Honorarwert überschreiten. 

Gemischte Bestimmungen
Die Geschäftsparteien erklären, dass die Sprache der Vereinbarungen Deutsch ist und diese dem österreichischen Recht unterliegen. Gültig ist allein der in deutscher Sprache abgefasste und unterschriebene, oder mündliche Wortlaut, jede Übersetzung in eine Fremdsprache kann nur Informationscharakter haben und ist nicht rechtsverbindlich für die Geschäftsparteien. Daraus folgt, dass der Auftragnehmer nicht zur Anfertigung fremdsprachiger Dokumente verpflichtet werden kann. Auf Sonderwunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer die fremdsprachige Übersetzung, ggf. auch in beglaubigter Form. Der Auftraggeber erklärt, dass er in diesem Fall alle mit der Übersetzung und Beglaubigung angefallenen nachgewiesenen Kosten übernimmt.  Die Parteien können vereinbaren, dass diese Kosten den Drittstellen, die die Übersetzungs- und Beglaubigungsleistung erbringen, unmittelbar vom Auftraggeber bezahlt werden, sie können aber auch vereinbaren, dass primär der Auftragnehmer für die Kosten aufkommt und diese dann auf den Auftraggeber abwälzt. Die Parteien verpflichten sich, die besonders wichtigen Vereinbarungen jeweils schriftlich festzuhalten. Die Parteien geben hiermit ihrer entschlossenen Absicht Ausdruck, im Laufe der Zusammenarbeit aufkommende, in einem Vertrag nicht mit der nötigen Ausführlichkeit geregelte Streitfragen vorerst durch Einigung in Güte bzw. außerhalb des Gerichtsweges beizulegen. Soweit dieser Versuch erfolglos bleibt, unterziehen sie sich, um den Rechtsstreit zu entscheiden, dem Urteil des nach dem Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständigen österreichischen Gerichtes.
Auf die in einem Vertrag nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches anzuwenden.

Der Auftraggeber und/oder Dienstleistungsnehmer nimmt die Inhalte der aktuellen AGB gleichermaßen mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen und mit Begleichung der Honorarrechnungen mit Akzeptanz zur Kenntnis.